

Im Gegensatz zu den beratenden Berufen der Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer gibt es in Deutschland bislang keine Berufszulassung für Versicherungsmakler. Jeder, der die Gewerbeerlaubnis beantragt hat, kann als Versicherungsmakler tätig werden, unabhängig davon, ob er die notwendige Qualifikation besitzt oder nicht.
Dass es trotzdem weniger Versicherungsmakler gibt, als danach zu erwarten wäre, liegt daran, dass dieser Beruf ganz erhebliche Sachkenntnis voraussetzt und dem, der ihn ausübt, ein großes Maß an Verantwortung abverlangt.
Die Tatsache, dass der Berufsstand jedem offen steht und der Nachweis einer qualifizierten Ausbildung nicht abverlangt wird, veranlasste schon frühzeitig im Jahre 1918 seriöse Versicherungsmakler zum Zusammenschluss. Hieraus hat sich der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM) mit Sitz in Hamburg entwickelt.
Der BDVM ist der Interessenverband für Versicherungsmakler, die ihre Befähigung für diesen Beruf, ihr Fachwissen und mehrjährige Berufserfahrung nachgewiesen haben. Ein wichtiges Anliegen des Verbandes ist es, seiner Vorstellung vom Berufsbild des qualifizierten Versicherungsmaklers allgemeine Anerkennung zu verschaffen.
Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G. (VEMA)
Darüber hinaus nutzen wir das zur Verfügung stehende Dienstleistungsangebot der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G. zum Vorteil unserer Kunden.
TRUST RISK CONTROL (TRC)
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